Jobcenter
Wer zahlt die Umzugskosten für Bürgergeld-Empfänger?
- VonSophia Lavcanskischließen
Auch Empfänger von Bürgergeld wollen oder müssen mal in eine neue Wohnung ziehen. Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten hierfür?
In Deutschland beziehen viele Menschen Bürgergeld. Laut der Bundesregierung dient es dazu, denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Dennoch gibt es auch Kosten, die das Bürgergeld in Zukunft nicht mehr übernimmt. Doch was passiert, wenn Bürgergeld-Empfänger umziehen? Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Umzug trotz Bürgergeld: Das müssen Empfänger beachten
Damit die Kommunikation mit dem Jobcenter bereits von Anfang an gut funktioniert, ist es wichtig, so früh wie möglich den Umzugswunsch oder das Umzugsvorhaben mitzuteilen. Dabei wendet man sich am besten zunächst an das bisher zuständige Jobcenter am Ort der bisherigen Wohnung. Steht ein Umzug in eine andere Stadt an, wird auch ein anderes Jobcenter zuständig. In jedem Fall muss der Umzug vorher vom Jobcenter genehmigt werden.
Welches Jobcenter letztendlich für den eigenen Umzug zuständig ist, bringt man am besten beim bisher Zuständigen in Kenntnis. Wichtig ist auch, dass beim Umzug in eine andere Stadt ein neuer Antrag auf Bürgergeld bei dem dort zuständigen Jobcenter gestellt werden muss. Ansonsten wird für den Monat, der dem Umzug folgt, keine Leistung mehr erfolgen. Denn das Jobcenter bisherigen Wohnort stellt die Leistungen mit Ablauf des Umzugsmonats ein.
Wohnortwechsel trotz Bürgergeld: In diesen Fällen genehmigt das Jobcenter einen Umzug
Ob ein Umzug vom Jobcenter genehmigt wird, ist ganz von der Situation des Betroffenen abhängig. Prinzipiell wird der Umzug nur genehmigt, wenn er notwendig ist. Darunter können laut „bürger-geld.org“ verschiedene Gründe fallen:
- Berechtigte Kündigung des Vermieters: Wird die bisherige Wohnung gekündigt, steht selbstverständlich auch für Bürgergeldempfänger die Wohnungssuche an.
- Arbeitsstelle in Aussicht: Man hat eine unbefristete Arbeitsstelle gefunden und kann sie von der bisherigen Wohnung nicht zumutbar erreichen. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn man täglich mehr als 2,5 Stunden für die Hin- und Rückfahrt benötigt.
- Unzumutbare Mängel an der bisherigen Wohnung: Darunter könnte beispielsweise Schimmel in der Wohnung fallen.
- Krankheit oder Alter: Beides kann es unzumutbar machen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Etwa, wenn man keine Treppen mehr steigen kann und in einer oberen Etage wohnt.
- Familienzuwachs: Sie bekommen Nachwuchs und die bisherige Wohnung wird zu klein.
- Trennung oder Scheidung: Ein Partner will ausziehen und benötigt eine eigene Wohnung.
Die Auflistung ist individuell noch zu ergänzen, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Wird der Umzug genehmigt, kann auch die Übernahme von Umzugskosten vom Jobcenter folgen.
Neue Wohnung „angemessen“? Darauf achtet das Jobcenter besonders
Ist die Notwendigkeit des Umzugs gegeben, gibt es noch weitere Dinge, auf die das Jobcenter bei Umzug in eine neue Wohnung achtet. Dabei geht es um die Kosten der neuen Wohnung, die „angemessen“ sein müssen. Wenn das Jobcenter die Kosten als zu hoch einstuft, kann der Betroffene zwar trotzdem umziehen, muss jedoch die Differenz zwischen tatsächlicher und angemessener Miete aus eigener Tasche tragen, was dem Bürgergeld-Regelsatz entspricht. Wo es in Baden-Württemberg das meiste Geld für Empfänger gibt, hat echo24.de hier aufgelistet.
Wann gilt eine Wohnung als angemessen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt: In der Regel ist durch die Kommunen in einer sogenannten „Richtlinie“ bestimmt, welche Kosten angemessen sind. In einer Großstadt wird oft eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land akzeptiert. Als Richtwert für angemessenen Wohnraum werden etwa 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, zwei Personen etwa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, vier Personen rund 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied zirka 15 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr angesetzt. Allerdings gibt es auch viele Kommunen, die die Wohnfläche nicht als Kriterium für die Angemessenheit heranziehen. In diesen Fällen sind Höchstmieten oder Quadratmeterpreise bestimmt.
Prinzipiell kann das Jobcenter bei Zustimmung zum Umzug Transportkosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Maklergebühren und die Kosten für die Renovierung der neuen und alten Wohnung (wenn mietvertraglich geschuldet) übernehmen. Wie viel Miete für Bürgergeldempfänger übernommen wird, hat echo24.de bereits in diesem Artikel erklärt.
Umzug nicht mitgeteilt: Diese Konsequenzen drohen Bürgergeld-Empfängern
Wer seinem Jobcenter den Umzug nicht früh genug mitteilt oder ganz enthält, drohen finanzielle Konsequenzen. Zum Beispiel kann es passieren, dass Mehrkosten der neuen Wohnung nicht übernommen werden und die höhere Miete aus dem Regelsatz oder Schonvermögen selbst finanziert werden muss. Außerdem werden die finanziellen Hilfen für die Umzugskosten und das Darlehen für die Mietkaution gestrichen.
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