Maximale Kosten

Miete für Bürgergeldempfänger übernehmen: Wie viel darf die Wohnung kosten?

  • VonMilea Erzinger
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Wie groß darf die Wohnung sein und wie hoch darf die Miete ausfallen, damit das Jobcenter beides beim Bürgergeld als angemessen ansieht? Betroffene sollten die Vorgaben kennen.

Das Bürgergeld bietet finanzielle Unterstützung für Personen mit begrenztem Einkommen. Dabei wird nicht nur der Grundbedarf durch finanzielle Mittel gedeckt, das Jobcenter übernimmt auch die Wohnkosten. Dazu gehören Mietkosten sowie Neben- und Heizkosten, solange diese angemessen ausfallen. Doch was bedeutet eigentlich „angemessen“ in Bezug auf Wohnkosten beim Bürgergeld? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt Richtwerte und Grenzen in Bezug auf Wohnungsgröße und Miete.

Angemessene Wohnkosten beim Bürgergeld: Definition, regionale Unterschiede und Faktoren

Die Frage nach den angemessenen Wohnkosten beim Bürgergeld ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Größe der Wohnung ist die Höhe der Miete ein wichtiger Faktor. Doch wie werden diese Angemessenheitsgrenzen definiert und wie unterscheiden sie sich in verschiedenen Regionen Deutschlands? echo24.de berichtete bereits, wie unterschiedlich hoch das Bürgergeld ausfällt.

Die Wohnungsgröße ist ein grober Richtwert, der bei der Bestimmung der angemessenen Wohnkosten berücksichtigt wird. Die einzelnen Jobcenter haben hierbei eigene Richtlinien, die sich an der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft orientieren. Diese Richtwerte variieren je nach Region, bewegen sich jedoch insgesamt in ähnlichen Größenordnungen.

So gilt eine Wohnung für zwei Personen als angemessen, wenn sie 60 bis 65 Quadratmeter groß ist. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden etwa zehn bis 15 Quadratmter zusätzlich berechnet, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wohnungsgröße liegt über Bürgergeld-Richtwerten? Damit müssen Betroffene rechnen

Wenn die Wohnungsgröße leicht über den Richtwerten liegt, aber die Miete insgesamt angemessen ist, wird das Jobcenter Bürgergeld-Empfängern in der Regel weder den Wohnraum verweigern noch jemanden zum Umzug drängen. Viel mehr wird auf die Mietkosten geachtet, da diese einen größeren Einfluss haben und genauer überprüft werden.

Regionale Unterschiede: Diese Mietkosten-Regeln gelten beim Bürgergeld

Die Höhe der Miete beim Bürgergeld hängt ebenfalls von der Region und der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab, da sich die Mietpreise regional sehr unterscheiden können. Die niedrigsten angemessenen Mietpreise finden sich in Berlin mit 543 Euro für zwei Personen.

Vergleichsweise angemessen ist eine Wohnung für zwei Personen in München bei einer Miete von etwa 1.005 Euro. Die angemessene Miete fällt damit beinahe doppelt so hoch aus wie in Berlin. Im Mittelfeld bewegt sich Hamburg mit etwa 659 Euro Miete für zwei Personen.

Die Höhe der Miete stellt ein wichtiger Aspekt in Bezug auf den Antrag von Bürgergeld dar.

Durchschnittsmiete je nach Region unterschiedlich: Was das für das Bürgergeld bedeutet

Ein durchschnittlicher Mietpreis für Stuttgart konnte nicht ermittelt werden, wie „buergergeld.org“ mitteilt. Stuttgart gebe lediglich die Kaltmiete basierend auf dem Mietspiegel, ohne Umlagen für Betriebs- und Heizkosten, bekannt. Heizkosten bleiben bei den oben genannten Zahlen ohne Berücksichtigung, da es für das Heizen wiederum eigene Angemessenheitsgrenzen gibt. Grund hierfür ist der Fakt, dass es einen Unterschied macht, ob eine Wohnung mit Gas, Öl oder Strom geheizt wird.

Neben der Miete und den Heizkosten müssen auch die kalten Nebenkosten angemessen hoch sein. Das Jobcenter prüft daher, ob die Nebenkostenvorauszahlungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft liegen. Damit soll vermieden werden, dass Bürgergeldempfänger nach der Nebenkostenabrechnung mit unerwartet hohen Nachzahlungen konfrontiert werden.

Mietobergrenzen in Stuttgart: Das müssen Bürgergeldempfänger wissen

In Stuttgart leben etwa 630.000 Einwohner, darunter befinden sich 22.256 Bedarfsgemeinschaften. Im Durchschnitt übernimmt das Jobcenter pro Haushalt im Bürgergeldbezug in Stuttgart monatlich Kosten in Höhe von 617 Euro für die Unterkunft. Das Jobcenter Stuttgart veröffentlicht die Mietobergrenzen lediglich auf Basis der Kaltmiete, also ohne Nebenkosten und Heizkosten.

Die nachfolgenden Grenzwerte für die angemessene Miete sind auf dem Stand vom 29.12.2022 und auch für 2024 gültig. „buergergeld.org“ zeigt auf:

  • Für eine Person gelten 45qm2 sowie eine Kaltmiete von 566,00€ als angemessen
  • Für zwei Personen gelten 60qm2 sowie eine Kaltmiete von 670,00€ als angemessen
  • Für drei Personen gelten 75qm2 sowie eine Kaltmiete von 780,00€ als angemessen
  • Für vier Personen gelten 90qm2 sowie eine Kaltmiete von 923,00€ als angemessen
  • Für fünf Personen gelten 105qm2 sowie eine Kaltmiete von 1.045€ als angemessen
  • Für sechs Personen gelten 120qm2 sowie eine Kaltmiete von 1.300qm2€ als angemessen
  • Für jede weitere Person gelten dann weitere 15qm2 sowie weitere 162,50€ Kaltmiete als angemessen

Die Frage nach den angemessenen Wohnkosten beim Bürgergeld ist nicht einfach zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die regionalen Richtwerte der Jobcenter geben einen Anhaltspunkt, welche Wohnkosten als angemessen gelten. Dennoch ist es wichtig, die individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Jobcenter zu halten. echo24 berichtet, wie Betroffene ihr Bürgergeld ganz einfach berechnen können.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Herrmann Agenturfotografie/IMAGO / Zoonar

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