Regelsatz, Mehraufwand, Wohnkosten und Co.

So viel Bürgergeld steht mir zu: Einfach berechnen, was Empfänger bekommen

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: dem Regelbedarf, Mehraufwand und den Wohnkosten. Außerdem gibt es Zusatzleistungen. Wie jeder die für sich erwartbare Höhe des Bürgergeldes ausrechnen kann.

So einfach wie manche denken, ist es nicht, Bürgergeld zu erhalten. Um in Deutschland Bürgergeld zu beziehen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die Höhe des Bürgergelds ist dabei immer wieder Diskussionsthema. Regelmäßig werden Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung laut, dass Bürger das Geld ausnutzen und auf ihre Arbeit verzichten würden.

echo24.de berichtete bereits darüber, wie hoch das Bürgergeld in Deutschland wirklich ausfällt. Doch wie wird die Höhe des Bürgergeldes berechnet? Wie viel einem selbst zusteht, können potenzielle Empfänger einfach selbst berechnen.

Höhe des Bürgergeldes ausrechnen: Verschiedene Faktoren beeinflussen Summe

Generell ist es gar nicht so einfach, eine pauschale Aussage zu der Höhe des Bürgergelds treffen. Denn: Die Summe, die berechtigen Bürgern zusteht, ist individuell und hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab. Eine Tabelle zeigt, wie groß die Unterschiede bei der Bürgergeld-Höhe sein können.

So hoch fällt der Regelsatz beim Bürgergeld aus – für Alleinstehende, Paare und Kinder

Als Basis gibt es einen Regelsatz. Der Regelbedarf ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden: Ein alleinstehender Erwachsener erhält beispielsweise 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als bisher. Wer in einer Partnerschaft lebt, dem stehen 506 Euro pro Person zur Verfügung. So hoch sind die Regelsätze:

  • Alleinstehenden/Alleinerziehenden: 563 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
  • Jugendlich im Alter von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro

Wer die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld erfüllt, kann sich also anhand der Liste notieren, wie viel Geld als Basis zur Verfügung steht. Wer zum Beispiel alleinstehend ist, erhält primär erstmal 562 Euro. Zusammenlebende Paare mit einem Kind im Alter von sechs Jahren bekommen zweimal 506 Euro plus 390 Euro – also in Summer 1402 Euro.

Bürgergeld für Alleinerziehende: Es gibt mehr Geld zum Regelbedarf – so wird die Höhe berechnet

Für Alleinerziehende gibt es Sonderregelungen. Wer etwa alleinerziehend von einem Kind im Alter von drei Jahren ist, erhält 563 Euro plus 357 Euro für das Kind. Doch das ist noch nicht alles. Alleinerziehende haben zudem Anspruch auf „Mehrbedarf“. Die Höhe hängt dabei vom Alter und der Anzahl der Kinder ab. Alleinerziehende erhalten:

  • Für ein Kind jünger als sieben Jahre: 36 Prozent des Regelbedarfs
  • Für ein Kind älter als sieben Jahre: 12 Prozent des Regelbedarfs
  • Für zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent des Regelbedarfs
  • Für zwei Kinder über 16 Jahre: 24 Prozent des Regelbedarfs
  • Für vier Kinder: 48 Prozent des Regelbedarfs
  • Ab fünf Kindern: 60 Prozent des Regelbedarfs

Heißt: Alleinerziehende von einem drei Jahre alten Kind erhalten 563 Euro Regelbedarf plus 36 Prozent davon obendrauf (202,68 Euro) plus 357 Euro für das Kind. Sind in Summe: 1122,68 Euro.

Anspruch auf Mehrbedarf: Wer neben dem Regelbedarf mehr Geld erhält – und wie viel

Doch nicht nur Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf: Auch für alleinstehende Schwangere ab der 13. Woche gilt ein Anspruch auf Mehrbedarf. Der liegt bei 17 Prozent. Für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Wie viel Bürgergeld einem zusteht, kann jeder selbst ausrechnen.

Weiter erklärt das Bundesministerium für Arbeit: „Bei Bürgergeldberechtigten, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe berücksichtigt“.

Diese Kosten werden für Bürgergeld-Empfänger übernommen

Beim Regelbedarf gibt es also für alle dieselbe Berechnungsgrundlage. Darüber hinaus kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, wie viel Geld es am Ende des Monats wirklich gibt. Hier müssen potenziellen Bürgergeld-Empfänger selber zum Taschenrechner greifen und die monatlichen Ausgaben im Blick haben. Oder darauf warten, bis der Antrag durch ist.

Neben dem Regelbedarf werden noch weitere Kosten übernommen – die sich individuell zusammen setzen. Übernommen werden die Kosten für die Unterkunft, also die Miete inklusive Heizkosten und auch Wasserversorgung.

Kostenübernahme bei Bürgergeld: Hierfür zahlt der Staat

Wie hoch die Kosten für die Wohnung und die Heizkosten ausfallen dürfen, ist nicht klar begrenzt. Der Bund schreibt hierzu: „Die Heizkosten werden allerdings im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken“.

Unberührt bleiben außerdem weitere Leistungen, wie etwa Kindergeld. Zusätzlich stehen Eltern also beispielsweise noch 250 Euro Kindergeld zu. echo24.de fasst zusammen, welche Kosten für Bürgergeld-Empfänger nicht übernommen werden.

Zusatzleistungen beim Bürgergeld: Dafür steht Empfängern mehr Geld zu

Außerdem gibt es Zusatzleistungen. Wie die Bundesregierung erklärt, wird mit dem Bürgergeld etwa die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. „Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro“, heißt es.

Auch für den Schulbedarf gibt es zusätzlich Geld, die Höhe wurde ebenfalls zum 1. Januar 2024 angepasst. Laut dem Bund gibt es im ersten Schulhalbjahr 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro. Das Geld soll den Kauf von Schulbedarf wie Füller, Taschenrechner, Hefte und Co. ermöglichen.

Der Bund erklärt: „Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.“

Weitere Infos zum Thema Bürgergeld – was Betroffene wissen sollten

Bestimmte Angaben im Antrag können die Höhe der Bürgergeld-Zahlung beeinflussen. Sollte der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt worden sein, kann das verschiedene Gründe haben. Künftig soll rund um das Thema Bürgergeld alles ein bisschen einfacher funktionieren. Der Bund plant eine Bürgergeld-App.

Übrigens: Wer Bürgergeld bezieht, kann nebenher auch arbeiten, ohne den Anspruch an sich zu verlieren. Allerdings gibt es hier eine klare Grenze: echo24.de berichtet, wie hoch das Einkommen von Bürgergeld-Beziehenden maximal sein darf.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage: echo24.de

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