Bestimmte Obergrenzen gelten
Heizung, Umzug, TV: Welche Kosten für Bürgergeld-Empfänger nicht übernommen werden
Von Wohngeld bis zu Heiz- und Stromkosten: Beim Thema Bürgergeld ist alles genau geregelt. Auch, welche Kosten für Empfänger übernommen werden – und welche nicht.
Auch wenn es ein stetiges Diskussionsthema ist: Vom Bürgergeld lässt es sich sicher nicht in Saus und Braus leben. echo24.de berichtet, wie hoch das Bürgergeld wirklich ist. Welche Summe Berechtigte monatlich vom Staat erhalten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Doch gibt es noch weitere Leistungen, die Bürgergeld-Beziehende in Anspruch nehmen können?
Vor allem die Wohnkosten werfen bei Bürgergeld-Empfängern schnell Fragen auf. Gibt es Wohngeld? Und: Werden die Heizkosten übernommen? Wie gestaltet sich ein Wohnungswechsel? Ein Überblick, was Bürgergeld-Empfänger zum Thema Wohngeld wissen sollten.
Wohngeld und Bürgergeld? Was Bürgergeldempfänger wissen müssen
Bürgergeldempfänger fragen unter Umständen, ob sie zusätzlich zum Bürgergeld auch Anspruch auf Wohngeld haben. Die klare Antwort darauf liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Nein, einen Anspruch auf Wohngeld haben sie nicht. Denn Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der von Bund und Ländern getragen wird und ist daher gegenüber dem Bürgergeld vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Im Gegensatz dazu berücksichtigen Jobcenter die Kosten der Unterkunft, einschließlich der Heizkosten, bei der Berechnung des Bürgergeldes. Diese Berücksichtigung erfolgt jedoch nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, wobei die Kosten als „angemessen“ gelten müssen, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Energiekosten im Fokus: Finanzielle Aspekte für Bürgergeldempfänger
Ein weiterer Aspekt sind die Heizkosten. Diese werden in der Regel berücksichtigt. Allerdings müssen diese Kosten in Relation zur Wohnungsgröße stehen und angemessen sein. Die Frage nach den Stromkosten und der Warmwassererzeugung ist ebenfalls von Bedeutung, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier werden die Kosten für die zentrale Warmwassererzeugung dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zugeordnet.
Für dezentrale Warmwassererzeugung durch Strom oder Gastherme wird ein Mehrbedarf anerkannt. Die Aufwendung für Haushaltsstrom ist im Regelbedarf bereits berücksichtigt, weshalb Bürgergeldempfänger selbst dafür verantwortlich sind, die Energieabschlagszahlungen an den Energieversorger zu leisten.
Wohnungswechsel mit Bürgergeld: Was bei der Kostenübernahme zu beachten ist
Was passiert jedoch, wenn Bürgergeldempfänger eine für sie bessere Wohnung finden, die nur geringfügig teurer ist als die aktuelle? In solchen Fällen übernimmt das Jobcenter, insofern der Umzug nicht vonnöten ist, nur die bisherigen angemessenen Kosten der Unterkunft, erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dies gilt selbst, wenn die neue Wohnung besser geeignet ist und die Umzugskosten minimal sind.
Wann gilt eine Wohnung als angemessen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt: In der Regel ist durch die Kommunen in einer sogenannten „Richtlinie“ bestimmt, welche Kosten angemessen sind. In einer Großstadt wird oft eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land akzeptiert. Als Richtwert für angemessenen Wohnraum werden etwa 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, zwei Personen etwa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, vier Personen rund 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied zirka 15 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr angesetzt. Allerdings gibt es auch viele Kommunen, die die Wohnfläche nicht als Kriterium für die Angemessenheit heranziehen, in diesen Fällen sind Höchstmieten oder Quadratmeterpreise bestimmt.
Diese Kosten übernimmt das Jobcenter ab 1. Juli nicht mehr
Ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Kabelgebühren für TV-Geräte nicht mehr über die häuslichen Nebenkosten abgerechnet werden. Für Mieter bedeutet das, dass sie sich selbst um einen Anschluss kümmern müssen und das Jobcenter nicht mehr wie bisher die für den TV-Anschluss anfallenden Gebühren übernimmt. Für die finanziell meist armen Bürgergeldempfänger bedeuten das monatliche Mehrkosten von 5 bis 15 Euro, schätzt der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Übrigens: Wer ein Auto hat und Bürgergeld bezieht, darf sein Fahrzeug behalten – allerdings nur, wenn der Wert des Fahrzeugs „angemessen“ ist. echo24.de berichtet, wo die Wertgrenze für Autobesitzer liegt, die Bürgergeld beziehen.
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