Erwerbsminderungsrente, Waisenrente und Co.
Liste zeigt: Diese Renten-Arten gibt es in Deutschland
VonJulia Cuprakowaschließen
Die Rente ist nicht nur etwas für ältere Menschen. Es gibt verschiedene Arten von Renten, die auch Kinder und Personen mittleren Alters beziehen können.
Altersversorgung, Pension, Ruhegehalt – oder einfach nur Rente! Doch was ist eigentlich eine Rente? Laut Wirtschaftslexikon ist die Rente „ein regelmäßiger, monatlich zu zahlender Geldbetrag, der einer Person aufgrund einer Versicherung bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit o. ä. als Einkommen zusteht“.
Im Klartext heißt das: Die Rente ist ein Einkommen, das ohne laufende Gegenleistung bezogen wird. Aus dieser Definition geht bereits hervor, dass es verschiedene Arten von Renten gibt. Welche das genau sind, verrät echo24.de.
Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung und Co. – diese Arten gibt es in Deutschland
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kümmert sich um alle Arten der gesetzlichen Rente. Die DRV begleitet Menschen vom Berufseinstieg bis ins Rentenalter, heißt es auf der Homepage. Auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden von der Deutschen Rentenversicherung betreut. „Und im schlimmsten Fall, beim Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters, helfen wir mit verschiedenen Leistungen“, schreibt die DRV auf ihrer Internetseite.
Die Rentenversicherung kümmert sich auch um alle Arten von Anträgen, die die Rente aufbessern können – dazu gehört zum Beispiel auch der Antrag auf Anrechnung der Kindererziehungszeit. Laut DRV gibt es in Deutschland sieben verschiedene Rentenarten:
- Die reguläre Altersrente
- Altersrente für Bergleute
- Grundsicherung
- Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- Rente für Hinterbliebene
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Erwerbsminderungsrente
Rente – nicht nur für Senioren: Einkommensquelle für alle Altersgruppen
Wer den Begriff Rente hört, denkt automatisch an Senioren oder allgemein an den älteren Teil der Bevölkerung. Dabei können auch Kinder, Jugendliche oder Menschen mittleren Alters eine Rente beziehen. Stirbt der Ehepartner oder Lebenspartner, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Verlieren Kinder oder Jugendliche einen oder beide Elternteile, können sie eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente erhalten. Diese Rentenarten werden unter dem Begriff „Hinterbliebenenrente“ zusammengefasst.
Auch wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss nicht unbedingt „alt“ sein. Diese Rentenart ist für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Wie echo24.de bereits berichtete, erhöht sich die Erwerbsminderungsrente seit Juli um 4,5 bzw. 7,5 Prozent des Zahlbetrags. Die Gründe für die unterschiedlichen Erhöhungsbeträge und wer wie viel mehr Geld bekommt, hat echo24.de in einem eigenen Artikel zusammengefasst.
Rente – mehr als nur Altersvorsorge
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Rente nicht nur von älteren Menschen bezogen werden kann und dass es in Deutschland viele verschiedene Rentenarten gibt, für die unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Übrigens: Wer wissen möchte, wie hoch seine Rente im Alter sein wird, kann sich das mit einer einfachen Formel ausrechnen lassen.
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