Bergleute, Schwerbehinderte und Co.
Rente vor 67: Tabelle zeigt – wer früher abschlagsfrei in den Ruhestand darf
VonJulia Cuprakowaschließen
Das Renteneintrittsalter wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ermöglichen.
Das Thema Rente wird in Deutschland immer wichtiger. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Laut Statistischem Bundesamt ist jeder Zweite in Deutschland älter als 45 Jahre und jeder Fünfte älter als 66 Jahre. Zwischen 1990 und 2022 wird die Zahl der 70-Jährigen und Älteren von 8 auf 14 Millionen steigen.
Das liegt daran, dass die Menschen in Deutschland länger leben und damit ein höheres Alter erreichen. Und genau damit begründet die Politik die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Wer früher in Rente gehen will, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Doch es gibt Ausnahmen: Eine Tabelle zeigt, wer schon eher in den Ruhestand darf.
Abschlagsfreie Rente vor 67: Tabelle zeigt, welche Ausnahmen es gibt
Früher in Rente zu gehen ist für viele Arbeitnehmer ein Traum. Doch Abschläge bei der Rente wollen die wenigsten in Kauf nehmen, schließlich ist die Rente in Deutschland im europäischen Vergleich ohnehin nicht besonders hoch. Da aber das Renteneintrittsalter bis 2031 schrittweise angehoben wird, haben einige Jahrgänge Glück und können bereits vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
So kann zum Beispiel der Jahrgang 1956 mit 65 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren – aber nicht zwingend. Denn es gibt Ausnahmen. Eine Übersicht der „Deutschen Rentenversicherung“ zeigt, wer vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann:
| Ausnahmeregelung bei | Mögliches Renteneintrittsalter |
| Besonders langjährig Versicherten | Ab dem 66. Lebensjahr |
| Schwerbehinderten Menschen | Ab 65 Jahren |
| Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleuten | Ab 62 Jahren |
Abschlagsfreie Rente vor 67: Nach 45 Versicherungsjahren möglich – auch für Jahrgang 1964
Doch mit wie vielen Jahren können die betroffenen Senioren nun konkret in Rente gehen? Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) können besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen. Aber gilt das auch für den Jahrgang 1964? Schließlich können Menschen ab diesem Jahrgang erst mit 67 Jahren in den Ruhestand.
Die Antwort: Ja, das geht! Denn wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, können Personen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. „Damit ist weiterhin ein abschlagsfreier Rentenbeginn zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich“, schreibt das BMAS auf seiner Internetseite.
Schwerbehinderte Menschen und Bergleute können abschlagsfreie vor 67 in Rente gehen
Schwerbehinderte Menschen können auch vor Vollendung des 67 Lebensjahres in Rente gehen. Nach Auskunft der DRV können bestimmte Jahrgänge sogar mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings nicht alle. Denn auch bei dieser Altersrente wird die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Übrigens: Um als schwerbehindert zu gelten, muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.
Und zum Schluss: Auch Bergleute – also Menschen die lange unter Tage gearbeitet haben – können vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Ursprünglich lag die Grenze für Bergleute bei 60 Jahren, wie echo24.de bereits berichtete. Doch auch hier wird das Alter schrittweise angehoben. Laut DRV wird die Altersgrenze für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, stufenweise auf 62 Jahre angehoben.
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