Eintrittsalter stetig angehoben

Früher in Ruhestand: Tabelle zeigt, wann welche Jahrgänge in Rente können

  • Julia Cuprakowa
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Ab wann darf man in Deutschland in Rente gehen? Ein früherer Ruhestand ist für viele ein Traum. Doch das Renteneintrittsalter und mögliche Abschläge können diesen Traum trüben.

Viele sehnen den Ruhestand herbei. Manche möchten am liebsten so früh wie möglich in Rente gehen und den Lebensabend genießen. Doch so einfach ist das nicht. Es gibt ein vom Gesetzesgeber festgelegtes Renteneintrittsalter – und das variiert je nach Jahrgang. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kann die Rente unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Erreichen der Altersgrenze beantragt werden.

Wer früher in Rente gehen will, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind in der Regel die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand sowie die private und berufliche Situation. Doch wann genau können Bürgerinnen und Bürger frühestens in Rente gehen?

Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre

Im Jahr 2007 wurde eine Rentenreform verabschiedet. Dabei wurde das reguläre Renteneintrittsalter auf 67 Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass die meisten Erwerbstätigen erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Diese Regelung gilt für alle, die 1964 oder später geboren wurden. Für frühere Jahrgänge liegt das Eintrittsalter etwas früher und steigt bis zum Jahrgang 1964 schrittweise um ein bis zwei Monate pro Jahrgang an. Hier eine Übersicht:

GeburtsjahrRentenaltererhöhung (in Monaten)Renteneintrittsalter
vor 1947065 Jahre
19561065 Jahre, 10 Monate
19581266 Jahre
ab 1964\t2467 Jahre

Diese Zahlen und Regeln gelten also für alle, die abschlagsfrei in Rente gehen wollen. Die Frage der Abschlagsfreiheit stellt sich aber nur, wenn Senioren vorzeitig in Rente gehen wollen. Also vor Erreichen der jeweils gültigen Regelaltersgrenze.

Früher in Rente gehen: Ab welchem Alter können Senioren in den Ruhestand?

Der vorzeitige Renteneintritt steht zwar theoretisch allen ab 63 Jahren offen, die insgesamt mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen können. Doch die Rente der DRV wird in diesem Fall gekürzt – für jeden Monat, den man früher in Rente geht, bekommt man 0,3 Prozent weniger.

Ein Beispiel: Wer 1964 geboren ist, 35 Beitragsjahre hat und 2027 mit 63 Jahren in Rente geht, verliert ganze 14,4 Prozent – und den Gegenwert der nicht gezahlten Beiträge. Aber es gibt auch Ausnahmen von der Regel.

Frühester in den Ruhestand: Ausnahmen von der Rente mit 67

Wie die Deutsche Rentenversicherung weiter mitteilt, wird das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Hier ein Überblick über die Ausnahmen:

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben. Alle Jahrgänge davor, können noch mit 60 Jahren in Rente gehen, wie echo24.de bereits berichtete.

Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die eine sogenannte Wartezeit von mindestens 45 Jahren nachweisen können. Sie gelten als besonders langjährig Versicherte und können derzeit bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Aber auch hier kommt es auf das Geburtsjahr an.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird häufig noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, weil alle vor 1953 Geborenen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten.

Das heißt: Wer 1964 geboren wurde und mit 18 Jahren ins Berufsleben eingestiegen ist, könnte rein theoretisch mit 63 Jahren – also nach 45 Beitragsjahren – abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 wäre dies das Jahr 2029. Das wäre natürlich der Optimalfall – doch die Renteneintrittsalter steigt stetig an.

Frühere Rente nach 45 Arbeitsjahr für bestimmte Jahrgänge nicht vor 67 möglich

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird häufig noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, weil alle vor 1953 Geborenen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gilt dies nicht mehr. Da das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben.

Wer mindestens 45 Jahre Wartezeit angesammelt hat, kann in diesem Alter abschlagsfrei in Rente gehen:

Geburtsjahr\tRenteneintrittsalter
1958\t64 Jahre
1959\t64 Jahre 2 Monate
1961\t64 Jahre 6 Monate
1963\t64 Jahre 10 Monate

Wer also 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Versicherte nicht direkt nach 45 Beitragsjahren (also mit 63 Jahren) in Rente gehen kann, sondern weitere vier Jahre bis 67 arbeiten muss, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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