Ohne Abschläge

Ab Mai in Rente: Wer jetzt abschlagsfrei in den Ruhestand kann

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Im Mai steht für einige Menschen eine große Veränderung an, nämlich der lang ersehnte Ruhestand. Doch wer darf in Rente gehen? Ein Überblick.

Bei der Rente gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Es gibt verschiedene Formen, Arten und Versicherungen der Rente. Nicht jeder kann zur gleichen Zeit in den Ruhestand gehen. Ein früher Renteneintritt kann die Rentenzahlung und damit die Höhe des Gehalts verringern. Ein späterer Renteneintritt kann zwar mehr Geld auf dem Konto bedeuten, aber auch Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden haben. In der Regel zeigt eine Tabelle, wann welcher Jahrgang in Rente gehen kann. Aber es geht noch genauer: Im Mai 2024 können einige Menschen in Rente gehen.

Diese Arten der Rente sind ab Mai 2024 möglich

Ab dem 1. Mai 2024 ist der Renteneintritt für mehrere Geburtsjahrgänge gleichzeitig möglich. Wie „wa.de“ schreibt, funktioniert das in diesem Monat mit und ohne Abschläge. Im Mai gibt es vier Möglichkeiten, in Rente zu gehen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für alle Rentenformen gelten unterschiedliche Kriterien, Fristen und Bedingungen. Auch die Auszahlung des Geldes ist immer unterschiedlich: Einige Jahrgänge bekommen in Deutschland die niedrigste Rente.

Rente ab Mai: Wer in diesem Monat abschlagsfrei in den Ruhestand kann

Im Mai können Personen, die in der Zeit vom 2. April 1958 bis einschließlich 1. Mai 1958 geboren sind, mit Vollendung des 66. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Doch lohnt sich das? Wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt, hat eine aktuelle Studie ergeben: Wer länger arbeitet, ist glücklicher.

Außerdem können Personen, die vom 2. April 1961 bis einschließlich 1. Mai 1961 geboren sind, im Mai die sogenannte „Altersrente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Allerdings muss bei dieser Form des Renteneintritts zum 1. Mai mit einem Abschlag von 12,6 Prozent gerechnet werden, wie „wa.de“ schreibt.

Verschiedene Formen Altersrente: Im Mai können einige Menschen in den Ruhestand

Ab Mai können bestimmte Personen die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Wartezeit von 45 Jahren. Wer zwischen dem 2. Januar und dem 1. Mai 1960 geboren ist, kann diese Altersrente dann mit 64 Jahren und zwei Kalendermonaten in Anspruch nehmen. Wie die „Deutsche Rentenversicherung“ mitteilt, ist dies in diesem Fall ohne Abschläge möglich. Ob dieser Jahrgang zu den Jahrgängen mit der höchsten Rente in Deutschland gehören wird, gilt es abzuwarten.

Aber auch die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ ist ab Mai möglich. Wer vom 2. August 1962 bis einschließlich 1. September 1962 geboren ist und gesetzlich als schwerbehindert gilt, kann ab Mai in Rente gehen. Allerdings muss dann noch mit einem Abschlag von 10,8 Prozent gerechnet werden, wie „OP Online“ schreibt.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Blickwinkel

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