Arbeitslos kurz vor Ruhestand

Rente oder Arbeitslosengeld beantragen: Diese Option bietet mehr Vorteile

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Der Verlust des Arbeitsplatzes kurz der dem Ruhestand stellt viele vor finanzielle Herausforderungen. Die Wahl zwischen Arbeitslosengeld und vorzeitiger Rente ist entscheidend.

Das Leben hält viele Überraschungen bereit – auch negative. So kann es vorkommen, dass Menschen kurz vor der Rente ihren Arbeitsplatz verlieren, weil das Unternehmen Stellen abbaut oder in Konkurs geht. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, muss damit rechnen, dass die Beitragsjahre nicht wie gewohnt angerechnet werden, wie echo24.de bereits berichtete.

Außerdem stellt sich die Frage, wie es finanziell weitergeht: Was sollen angehende Rentner beantragen – Arbeitslosengeld oder doch lieber gleich die Rente? Laut „ihre-vorsorge.de“ gibt es in diesem Fall einen klaren Gewinner.

Arbeitslos kurz vor Ruhestand – Arbeitslosengeld oder Rente beantragen?

Grundsätzlich gilt: Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld spielt es keine Rolle, ob man bereits Altersrente beziehen kann. Wer mit 63 oder 64 Jahren arbeitslos wird, hat – wie jüngere Arbeitnehmer auch – Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslose, die kurz vor der Rente stehen, haben also die freie Wahl: Sie können Rente beziehen oder sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen und Arbeitslosengeld beziehen. Letzteres ist oft günstiger und bietet mehr Vorteile.

Arbeitslosengeld oft höher als Rente

Dass die Rente in Deutschland nicht besonders hoch ist, ist allgemein bekannt. Auch im internationalen Vergleich schneidet Deutschland eher schlecht ab, wie echo24.de berichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen. Ärzte, Architekten und Apotheker erhalten deutlich mehr Geld. Das liegt aber vor allem daran, dass ihre Rente von den Versorgungswerken gezahlt wird.

Mit der Rentenhöhe im Hinterkopf sollte die Entscheidung zwischen Arbeitslosengeld und Rente also nicht so schwerfallen. Denn gerade bei Männern, die in den letzten Berufsjahren gut verdient haben, ist das Arbeitslosengeld meist höher als die zu erwartende Rente. Dies gilt häufig auch für Frauen, da sie im Durchschnitt niedrigere Rentenansprüche haben. Auch wenn sie zuletzt nur Teilzeit gearbeitet haben, ist das Arbeitslosengeld häufiger mindestens genauso hoch wie die Rente.

Arbeitslosengeld erhöht die Rente

Neben dem finanziellen Vorteil des Arbeitslosengeldes gibt es noch zwei weitere, wie es auf „ihre-vorsorge.de“ weiter heißt. Denn wer nicht vorzeitig in Rente geht und arbeitslos gemeldet bleibt, bekommt die Zeit der Arbeitslosigkeit als Versicherungszeit angerechnet. Das heißt, die Zeit des Arbeitslosengeldbezugs bringt für die spätere Rente 80 Prozent dessen, was die vorherige Beschäftigungszeit für die Rente wert war.

Außerdem wird ein um zwei Jahre vorgezogener Rentenbeginn in der Regel mit Rentenabschlägen „bestraft“. Beziehen zukünftige Rentner dagegen bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld, können sie ihren Ruhestand ohne Abschläge genießen. Dies gilt jedoch nicht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bleibt noch zu erwähnen, dass unabhängig von der Anzahl der Jahre bis zur Rente das Arbeitslosengeld für alle nur zwei Jahre gezahlt wird.

Rubriklistenbild: © imago/dpa/Collage:echo24.de

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