Renteneintrittsalter und Finanzen
Früher in Rente? Wann das ohne Abschläge und Geld-Verlust geht
VonJuliane Reyleschließen
Pünktlich zum Rentenalter in den Ruhestand gehen oder doch lieber ein paar Jahre früher? In manchen Fällen ist eine vorzeitige Pensionierung sogar ohne finanzielle Einbußen möglich.
Renteneintrittsalter, Sozialabgaben, Steuern und Co. sorgen oft für Diskussionen, aber auch für Zukunftsängste und Verzweiflung. Die einen haben hart für eine gute Rente gearbeitet und hoffen auf eine gerechte Auszahlung. Die anderen beklagen, dass sie Jahre länger arbeiten müssen, um in Rente gehen zu können, als frühere Jahrgänge. Bedingungen, Möglichkeiten und Beträge ändern sich ständig. Auch das neue Jahr bringt Veränderungen.
echo24.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen 2024. Unter anderem kommt es 2024 zu Änderungen für Rentner – mehr Geld im neuen Jahr? Eine Frage bleibt meist ungeklärt: Wie kann ich früher in Rente gehen, ohne allzu große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen?
Früher in Rente, als zum Eintrittsalter: Dann geht es ohne Abschläge und Geld-Verlust
Das Renteneintrittsalter steigt allmählich an. Allerdings müssen die später Geborenen länger arbeiten. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das späteste Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“ – aber es gibt Ausnahmen. Zum einen ist es wichtig, rechtzeitig einen Rentenantrag zu stellen. Idealerweise sollte der Rentenantrag etwa drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden, schreibt „Ruhr24“. Es sollte aber auch geprüft werden, ob ein Anspruch auf Grundsicherung oder ergänzende Leistungen besteht.
Abschläge bei der Rente
Als Abschläge werden Minderungen in der Rentenhöhe bezeichnet, die sich ergeben können, wenn Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der Rentenabschlag beträgt meist 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens aber 18 Prozent, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ erklärt..
Für Personen, die vor 1964 geboren sind, gilt je nach Geburtsjahr ein unterschiedliches Renteneintrittsalter. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist möglich, allerdings mit Abschlägen, wie „ARAG Versicherungen“ schreibt. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat bis maximal 14,4 Prozent für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind und mit 63 Jahren in Rente gehen wollen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen – manche Menschen können sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen.
45 Jahre in Rentenversicherung eingezahlt – jetzt ohne Abschläge und Geld-Abzug in Rente?
Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können ebenfalls mit geringeren Abschlägen rechnen. Sie können bereits mit 62 Jahren in Rente gehen und müssen nur mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen. Für Bergleute unter Tage gilt ein stufenweise angehobenes Renteneintrittsalter, je nach Geburtsjahr können diese zwischen 60 und 62 Jahren, abschlagsfrei in Rente gehen, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt.
Für alle ab 1964 Geborenen gilt insgesamt ein höheres Renteneintrittsalter, als für diejenigen, die vor 1964 geboren sind. Wer nicht zu den genannten Ausnahmen gehört, muss deshalb auch mehr Abschläge in Kauf nehmen, wenn er früher in Rente gehen will. Ob sich das lohnt, sollte stets gut überlegt sein. Die Jahrgänge spielen übrigens nicht nur bei der Rentenversicherung eine Rolle: Diese Jahrgänge müssen ab Januar 2024 den Führerschein umtauschen.
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