Kann zu bösem Erwachen führen
Verlust der Betriebsrente droht: Diesen Fehler sollten Arbeitnehmer vermeiden
VonAdrian Kilbschließen
Wer in Teilrente geht, muss aufpassen: Unter Umständen kann in diesem Fall die Betriebsrente komplett eingestellt werden. Was Rentner beachten sollten.
Wer in Rente gehen möchte, allerdings weiterhin Lust hat, zu arbeiten, kann die sogenannte Teilrente beantragen und sich zunächst nur einen Teil der Rente auszahlen lassen. Vor allem für viele Frührentner in Deutschland kann das eine Option sein, um sich weitere Rentenansprüche zu erarbeiten und die Abschläge zu minimieren. Aber auch für den, der bereits das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, kann es sich lohnen, durch weitere Einzahlungen die Rente im Folgejahr auf diese Weise aufzustocken.
Aber Achtung: Bevor sich angehende Rentner für diesen Schritt entscheiden, sollten sie zum einen eine professionelle Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Anspruch nehmen. Zum anderen sollten sie unbedingt prüfen, ob ihnen von Arbeitgeberseite eine Betriebsrente zusteht.
Auswirkungen von Teilrente auf Betriebsrente: Worauf müssen Rentner achten?
Ist das der Fall, sollten sie bei ihrem (Ex-)Arbeitgeber oder dem zuständigen Betriebsrententräger eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, inwieweit sich die Teilrente auf die Betriebsrente auswirken kann. Das rät die DRV auf ihrer Informationsseite. Denn sonst kann es unter Umständen ein böses finanzielles Erwachen geben.
Denn manche Satzungen oder Versorgungsordnungen sehen vor, dass die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt gezahlt wird, an dem die gesetzliche Rente als Vollrente bezogen wird. Bei Teilrentenbezug hätten Betroffene dann also keinen Anspruch auf die Betriebsrente. Schlecht, wenn man fest mit dieser Zahlung gerechnet hat. Die Grundlage für diese Vorgehensweise findet sich im Betriebsrentengesetz. Dort heißt es: „Wird die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag beschränkt, können die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden.“
Kürzung von Betriebsrente? Entscheidung für Teilrente kann rückgängig gemacht werden
Einen Trost gibt es für Ruheständler, die davon nichts wussten: Die Entscheidung für eine Teilrente ist jederzeit rückgängig zu machen. Mit einem formlosen Antrag können Rentnerinnen und Rentner grundsätzlich Monat für Monat neu entscheiden, ob sie eine Teil- oder Vollrente beziehen möchten. Neben finanziellen Erwägungen sollten sie jedoch auch andere Punkte bedenken: Wer den richtigen Zeitpunkt für den Renteneintritt verpasst, erhöht nach einer Studie sein Sterberisiko.
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