Pläne vom Finanzministerium
600 Euro mehr Rente: Hoher Zuschuss geplant – wer ihn jährlich bekommt
VonAdrian Kilbschließen
Wer künftig monatlich Geld in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, soll belohnt werden: Finanzminister Christian Lindner plant saftige Zuschüsse für die private Rente.
Auch im Sommer 2025 können sich Ruheständler wohl dank guter Lohnentwicklung auf einen satten Zuschlag bei der gesetzlichen Rente freuen. Trotzdem reicht diese für viele Millionen Senioren in Deutschland nicht für ein würdevolles Leben im Alter aus – insbesondere dann nicht, wenn sie zur Unterschicht der Rente gehören.
Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig um eine private Altersvorsorge bemühen und damit bestenfalls lieber früher als spät anzufangen. Wer bereits mit dem Berufseinstieg regelmäßig monatlich Geld zu diesem Zweck auf die Seite legt, kann den Zinseszinseffekt länger für sich arbeiten lassen und sich somit berechtige Hoffnungen auf eine gute Rendite machen.
Mehr Rente: Regierung plant hohen Zuschuss für die private Altersvorsorge in Deutschland
Auch die Bundesregierung will die private Altersvorsorge als dritte Säule neben der gesetzlichen und der betrieblichen Rente ausbauen und künftig attraktiver gestalten. Konkret geht es um die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgedepots ab 1. Januar 2026, das Sparer in einem ETF, in andere Aktien oder in Immobilien anlegen. Dieses Depot will die Bundesregierung neben der erwarteten Rendite noch zusätzlich mit Zuschüssen fördern.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) legte einen Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vor, deren Kern ein neues Depot ist. Es solle attraktiver werden, privat für das Alter vorzusorgen, hieß es vom Finanzministerium. Geförderte private Altersvorsorgeprodukte sollten „chancenreicher, flexibler und transparenter“ ausgestaltet werden.
Bis zu 600 Euro Zuschuss zur privaten Rente: Staat will für jeden Euro 20 Cent dazugeben
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot ohne Garantie soll es laut Ministerium künftig eine neue „renditestarke und kostengünstige“ Vorsorgemöglichkeit mit mehr Ertragschancen geben. Sicherheitsorientierte Verbraucherinnen und Verbraucher könnten weiterhin ein Garantieprodukt wählen.
In einer sogenannten „Positivliste“ sollen dabei erlaubte Anlageformen für das Altersvorsorgedepot festlegt werden. Riskante Anlageformen, bei denen Anleger Gefahr laufen, ihr gesamtes Geld verlieren können, sollen nicht darunter fallen. Als deutlich sicherer gelten ETFs, die Aktienindizes wie dens deutschen Dax oder den amerikanischen S&P 500 abbilden, weil sie das Risiko streuen. Über die vergangenen Jahrzehnte erwirtschafteten ETFs durchschnittliche Renditen von sieben bis acht Prozent im Jahr, berichtet der „Focus“.
Tabelle zeigt: So hoch fällt der maximale Zuschuss zur privaten Rente aus
Das Ministerium beschreibt das Altersvorsorgedepot als einen Vertrag, den Menschen mit einem Anbieter eines Altersvorsorgeprodukts abschließen. Das Geld, das auf das Vertragskonto eingezahlt werde, werde vom Anbieter zur Ertragsgewinnung angelegt und vom Staat gefördert.
Die bisher starre Grundzulage in Höhe von 175 Euro soll abgeschafft werden. Stattdessen würde der Staat auf jeden eingezahlten Euro 20 Cent Grundzulage dazugeben, bis zu einem maximalen Eigenbetrag von 3.000 Euro pro Jahr. Wer diese Summe zur Seite legt, könnte sich nach der Rechnung über einen Maximalzuschuss von 600 Euro jährlich freuen.
Wer mehr vorsorge, erhalte eine höhere Förderung. Mindestens müssten aber 120 Euro im Jahr auf das Depot eingezahlt werden. Der maximale Eigenbetrag soll ab 2030 sogar noch auf bis zu 3.500 Euro steigen. Damit würde es dann von staatlicher Seite einen jährlichen Zuschuss von maximal 700 Euro geben.
max. Eigenanteil im Jahr max. Zuschuss im Jahr Gesamtkapital im Jahr
| Für alle | 3.000 Euro | 600 Euro | 3.600 Euro (+ Rendite) |
| Für eine Person mit Kind | 3.000 Euro | 900 Euro | 3.900 Euro (+ Rendite) |
| Für Berufseinsteiger | 3.000 Euro | 800 Euro | 3.800 Euro (+ Rendite) |
| Für Geringverdiener | 3.000 Euro | 725 Euro | 3.725 Euro (+ Rendite) |
Mehr Geld im Alter: Vorsorgedepot für private Rente soll steuerfrei bleiben
Familien mit Kindern sollen sich sogar auf einen noch höheren Zuschuss freuen können. Sie erhalten nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig 25 Cent pro Euro bis zu einem Eigenbetrag von 1.200 Euro – und damit einen Zuschuss von 25 Prozent. Die bisher starre Kinderzulage in Höhe von 300 Euro bei Zahlung eines Mindesteigenbeitrages werde abgeschafft. Das solle das Fördersystem vereinfachen und Sparanreize setzen. Die Förderung solle man ab einer Einzahlung von 120 Euro pro Jahr erhalten, also 10 Euro pro Monat.
Auch für Geringverdiener soll die private Altersvorsorge gefördert werden: Wer weniger als 26.250 Euro im Jahr verdient, erhalte zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro. Für Berufseinsteigende, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich für den Zeitraum von bis zu drei Jahren den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro vorgesehen.
Beiträge und Grund- und Kinderzulagen sollen als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Damit sich mehr Menschen leisten können, die Maximalsumme von 3.000 Euro im Jahr zu sparen, sollen die Einzahlungen in den Altersvorsorgedepot steuerfrei bleiben. Die Sparsummen von bis zu 250 Euro monatlich würden also vom Bruttolohn abgehen, statt vom Nettolohn. Die Abgaben dafür werden erst bei der Auszahlung der Beträge im Alter fällig.
Pläne vom Finanzministerium: Wann sich Ruheständler private Rente auszahlen lassen können
Wesentlichen Teile der Reform sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Dann könnten die neuen Verträge abgeschlossen und bespart werden. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses arbeite das Ministerium daran, dass auch Selbstständige, für die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestehe, zur neuen Förderung berechtigt seien.
Frühestens ab dem 65. Lebensjahr können sich die Ruheständler die Beträge auszahlen lassen. So sieht es der Gesetzentwurf von Finanzminister Lindner vor. Er will diese Altersgrenze künftig auch für die Riester-Rente einführen, die bislang ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird, um „Fehlanreize in Richtung auf Frühverrentung zu begrenzen“.
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