So klappt der Ruhestand

Früher in Rente gehen? So wirkt sich ein Schwerbehindertenausweis aus

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
    schließen

Mit einem Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von 50 Prozent ist eine frühere Rente möglich. Was gilt es zu beachten?

Ein Schwerbehindertenausweis eröffnet als Versichertem der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, mit welchen Abzügen muss gerechnet werden und wie hoch fällt die Rente dann aus? echo24.de klärt wichtige Fragen rund um das Thema Altersrente für Schwerbehinderte.

Mit Schwerbehindertenausweis: Wer hat Anspruch auf eine frühere Altersrente?

Grundsätzlich haben alle Versicherten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt. Allerdings muss auch das maßgebende Alter erreicht sein und die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von 35 Jahren muss erfüllt sein, wie „betanet.de“ erklärt.

Dabei gilt:

  • Geburtsjahrgang 1952 und älter: Betroffene mit Schwerbehindertenausweis können die Rente bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei oder mit 60 Jahren mit Abschlägen beziehen.
  • Geburtsjahrgang 1964 und jünger: Hier liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente mit Schwerbehindertenausweis bei 65 Jahren. Mit Abschlägen können Betroffene bereits ab 62 Jahren in Rente gehen.

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird vom Versorgungsamt festgestellt. Als Nachweis dient beispielsweise der Schwerbehindertenausweis, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt.

Feststellung der Behinderung

Eine Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) erfolgt nur, wenn ein Gesamt-GdB von mindestens 20 vorliegt. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung. Liegen mehrere Behinderungen vor, wird ein Gesamt-GdB festgestellt, wie das „Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg“ erklärt.

Wichtig: Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen. Ein späterer Wegfall ist für den Rentenanspruch unerheblich. Wer keinen Schwerbehindertenausweis hat, der kann unter Umständen trotzdem ohne Abschläge früher in den Ruhestand: Eine Tabelle gibt Überblick.

Wie hoch sind die Abschläge bei früherer Rente mit Schwerbehindertenausweis?

Wer vorzeitig in Rente geht, muss auch mit einem Schwerbehindertenausweis mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Zwar kann man mit dem Ausweis in der Regel zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen, wer aber noch früher in Rente gehen will, muss ganz normal mit Abzügen bei der monatlichen Rente rechnen. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.

Welche Vorteile bietet die frühere Altersrente für Schwerbehinderte?

  • Mehr Freizeit
  • Weniger körperliche Belastung
  • Finanzielle Sicherheit, auch bei früherem Renteneintritt

Aber auch ohne Abschläge sei die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei den meisten Beschäftigten niedriger als die Regelaltersrente, wie „Stiftung Warentest“ schreibt. Der Grund sei: „Sie zahlen bis zu zwei Jahre weniger ein.“ Für Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst bedeutet ein um zwei Jahre vorgezogener Rentenbeginn nach heutigen Werten rund 75 Euro weniger brutto im Monat, wie „Stiftung Warentest“ schreibt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2023 liegt bei 43.142 Euro pro Jahr.

Welche Unterlagen werden für den Antrag einer früheren Rente mit Schwerbehindertenausweis benötigt?

Um die frühere Rente zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis
  • Rentenversicherungsausweis
  • Letzte Lohnabrechnung

Den Antrag auf eine Altersrente für Schwerbehinderte kann bei der zuständigen Rentenversicherung gestellt werden. Laut „Deutscher Rentenversicherung“ ist dir Antrag auch online möglich.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/Pon5Images, IMAGO/Phototek

Mehr zum Thema