Stellplatz, Garage oder Tiefgarage
Bürgergeld in Deutschland: Jobcenter zahlt für Empfänger mehr als gedacht
VonJulia Cuprakowaschließen
In Deutschland sorgt das Bürgergeld dafür, dass niemand in Not geraten muss. Überraschenderweise übernimmt das Jobcenter auch Kosten, die viele nicht auf dem Schirm haben.
Theoretisch muss in Deutschland niemand hungern oder obdachlos werden, wenn er seinen Job verliert, weil zum Beispiel seine Firma pleite geht. Denn nach einer Kündigung hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer darüber hinaus bedürftig ist, kann auch Bürgergeld beantragen. Mit diesen Sozialleistungen sorgt der Staat für einen und übernimmt fast alle Kosten. Auch solche, mit denen man nicht unbedingt rechnet.
Bürgergeld in Deutschland – Jobcenter übernimmt auch diese Kosten
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll das Bürgergeld jedem Menschen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ garantieren. Die Voraussetzungen für den Bezug des Bürgergeldes sind die gleichen wie bei Hartz IV. Neben den Leistungen für Miete, Nebenkosten und Heizung werden auch andere Kosten vom Jobcenter übernommen. Wie echo24.de bereits berichtete, müssen die Betroffenen jedoch zuerst ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Bürgergeld beantragen können. Doch um welche Kosten handelt es sich konkret?
Personen, die Bürgergeld in Deutschland beziehen, können vom Jobcenter die Mietkosten für einen Stellplatz, eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz einfordern – und zwar selbst dann, wenn die Leistungsempfänger gar kein Auto haben.
Deshalb übernimmt Jobcenter die Kosten für Stellplatz, Garage oder Tiefgarage
Der Grund ist denkbar einfach: Oft wird eine Wohnung nur mit Stellplatz oder Garage vermietet. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 festgestellt, dass die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage Kosten der Unterkunft sind. Laut Gericht muss das Jobcenter die Kosten aber nur dann übernehmen, wenn die Gesamtmiete angemessen ist und Stellplatz oder Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrags sind, wie „suedkurier.de“ berichtet.
Könnten die Bürgergeldempfänger den Stellplatz jedoch teilweise kündigen, müssten die Kosten nicht übernommen werden. Dies könnte als Pflicht der Bürgergeldempfänger ausgelegt werden. Denn auch Sozialhilfebezieher haben bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen.
Nun stellt sich die Frage, ob das Jobcenter die Bürgergeldempfänger auffordern kann, den Stellplatz zu vermieten. Laut Bundessozialgericht besteht keine Verpflichtung, den Stellplatz oder die Garage unterzuvermieten, um Kosten zu sparen. Übrigens: In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, den Kauf eines Autos über das Jobcenter zu finanzieren.
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