Finanzielle Unterstützung

Bürgergeld erhalten: Dieses Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden

  • Josefine Lenz
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Wer Bürgergeld erhalten will, der muss unter Umständen sein Vermögen zunächst aufbrauchen. Was gilt dabei aber zu beachten und was wird alles dazu gezählt?

Wer aktuell auf Arbeitsuche ist, aber noch keinen Job hat, der kann vom Bürgergeld Gebrauch machen. Mit der Hilfeleistung vom Staat soll das Existenzminimum gesichert werden. Grundsätzlich können bereits Teenager im Alter von 15 Jahren Bürgergeld erhalten, wenn sie erwerbsfähig sind. Wer alles sonst Bürgergeld beantragen kann, hat echo24.de bereits erklärt.

Grundsätzlich erhalten nur hilfebedürftige Personen die finanzielle Unterstützung. Wer über Einkommen und Vermögen verfügt, dem kann unter Umständen der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt werden. Doch was zählt zum Vermögen?

Bürgergeld beantragen: Jobcenter schaut auf diese Einkünfte

Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, müssen Menschen, die Bürgergeld beantragen, zunächst ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Mittel erhalten. Heißt: Wer ein Einkommen hat oder verwertbares Vermögen besitzt, muss das erst einmal nutzen und ausgeben, bevor er Bürgergeld erhält.

Was zählt aber alles dazu? Laut der Bundesagentur für Arbeit zählen diese Einnahmen als Einkommen:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten
  • Kapital- und Zinserträge
  • Steuererstattungen, Abfindungen
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG

Bürgergeld erhalten: Dieses Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden

Neben Einkünften wird auch das Vermögen beim Bürgergeld betrachtet. Auch das eigene Auto wird dabei mit einbezogen und kann ab einem gewissen Wert als Vermögen gesehen werden. Grundsätzlich gilt: „Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist“, so die Bundesagentur für Arbeit. Dazu zählen:

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck)
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Bürgergeld erhalten: Jobcenter erlaubt eine Karenzzeit

Es gibt aber für das erste Jahr eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Schonfrist wird das Vermögen nur überprüft, wenn es einen erheblichen Wert übersteigt. Sonst wird nicht geschaut, ob das Haus, in dem man lebt, zu groß ist oder die Miete unverhältnismäßig hoch ist.

Erheblich ist das Vermögen, wenn es in der Summe folgende Beträge übersteigt:

40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

„Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt“, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Wie viel Bürgergeld für die Empfänger gibt, ist immer individuell zu betrachten.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/Wirestock und IMAGO / snowfieldphotography

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