Finanzielle Folgen
Weniger Geld für Frührentner? Höhere Abschläge gefordert – Änderung droht
VonLisa Kleinschließen
Wer früher in Rente gehen will, kann das in Deutschland bereits ab 63 Jahren. Doch Ruheständler müssen dann Abschläge in Kauf nehmen – und damit rechnen, dass ihnen bald weniger Geld bleibt.
Manch Arbeitnehmer kann es kaum erwarten, bis das Renteneintrittsalter erreicht ist. Wer auf den letzten Metern schon früher in den Ruhestand möchte, kann das ab einem Alter von 63 Jahren. Allerdings ist der frühe Renteneintritt an Bedingungen geknüpft. Wer vor Erreichen des Eintrittsalters den Ruhestand beantragt, muss auf bares Geld verzichten – denn dafür gibt es Abschläge bei der Rente. Für Frührentner könnten künftig noch härtere finanziellen Folgen drohen.
Höhere Abschläge für Frührentner gefordert: So hoch soll dieses ausfallen
Der Ökonom Martin Werding fordert höhere Abschläge für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen, berichtet die „dpa“. Die Freiheit, ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen, sei zwar in Ordnung, sagte er gegenüber der „Funke Mediengruppe“. „Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr sind dafür aber zu niedrig. Stattdessen müssten es 5 bis 6 Prozent sein“, schlug Werding vor.
Gänzlich abschlagsfreie Frührenten für Personen, die gesund sind und normal bis überdurchschnittlich verdienen, passten „angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels überhaupt nicht in die Landschaft“, sagte das Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiter.
Früher in Rente gehen: Diese Regeln und Abschläge gelten aktuell in Deutschland
In Deutschland kann man mit 63 Jahren grundsätzlich in Frührente gehen. Versicherte müssen dafür 35 Jahre Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen – und dann Abschläge akzeptieren. Je Monat, den man vor dem eigenen Renteneintrittsalter in Rente geht, liegt der Abschlag bei 0,3 Prozent – auf ein Jahr gerechnet also bei 3,6 Prozent. Laut der „Deutschen Rentenversicherung“ liegt der Abschlag bei maximal 18 Prozent.
Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann sogar ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen – allerdings erst mit 65 Jahren. Eine bestimmte Berufsgruppe darf bereits mit 60 Jahren in Rente. Wer sich auskennt, kann mit ein paar Tricks immerhin die Wartezeit zum Renteneintritt etwas verkürzen.
Wenn es der Arbeitgeber mitmacht, dann können Ruheständler sogar ein Jahr früher in Rente – zwei Jahre arbeiten, drei Jahre abkassieren. Allerdings bietet wohl kaum jeder dieses „Blockarbeits-Modell“ an.
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