Schnell in den Ruhestand
Früher in Rente? So wird die Wartezeit in Deutschland verkürzt
VonJuliane Reyleschließen
45 Jahre bis zur Rente arbeiten – das ist eine lange Zeit. Doch mit ein paar Tricks kann die Wartezeit bis zum Renteneintritt verkürzt werden. Ein Überblick.
Um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, muss in Deutschland eine bestimmte Anzahl von Beitragsjahren nachgewiesen werden. Diese so genannte Wartezeit beträgt je nach Geburtsjahr zwischen 35 und 45 Jahren. Je nach Beruf, Schwere der Arbeit oder gesundheitlichen Einschränkungen gibt es weitere Unterschiede. Es gibt aber auch Möglichkeiten, die Wartezeit zu verkürzen. Nicht jeder weiß, welche Faktoren, Lebensumstände und Aufgaben in die Rente einfließen. Doch – wann und wie kann ich vorzeitig in Rente gehen?
Rente früher beginnen: So kann die Wartezeit bis zum Ruhestand verkürzt werden
Ausbildung, Studium, Kindererziehung und dann bis ins hohe Alter arbeiten? Nicht unbedingt. Die Höhe der Rente und das Renteneintrittsalter bleiben zwar individuell, aber oft können mehr Jahre angerechnet werden als gedacht. Nicht nur die Arbeitszeit mit Einkommen wirkt sich auf die Rente und die Beitragsjahre aus. Auch Pflegetätigkeiten, Dienste für den Staat und die eigene Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen als Beitragsjahre angerechnet werden und sogar die Höhe der Rente beeinflussen. Wer die Zeiten anrechenen lässt, der kann unter Umständen ohne Abzüge bei der Rente früher in den Ruhestand als gedacht.
Möglichkeiten zur Verringerung der Wartezeit:
- Ausbildungszeiten
- Zeiten der Kindererziehung
- Zeiten der Pflege
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Zeiten der Wehrpflicht oder des Zivildienstes
- Geringfügige Beschäftigung
Übrigens: Einige Jahrgänge erhalten in Deutschland die höchste Rente. Damit auch die eigene Rente hoch ausfällt, sollten die Möglichkeiten zur Verkürzung der Wartezeit ohne Abschläge geprüft werden.
Das zählt zu den Anrechnungsjahren der Rente: Ausbildung, Studium, Kinder und Co.
Zeiten einer Schul- oder Berufsausbildung werden bis zu einer bestimmten Dauer als Anrechnungszeiten für die Rente berücksichtigt. Dazu gehört auch ein Studium, wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt. Auch Zeiten der Kindererziehung werden bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes angerechnet. Häufig sind es Frauen, die Erziehungszeiten in Anspruch nehmen, aber der gesellschaftliche Wandel führt auch dazu, dass immer mehr Männer die Kindererziehung übernehmen, wie der „Spiegel“ schreibt. Für sie dürfte es besonders interessant sein, dass sich die Kindererziehung in den Beitragsjahren der Rente niederschlägt und sie nicht länger arbeiten müssen. Frauen hingegen bekommen weniger Rente – sogar hunderte Euro Unterschied.
Neben der Kindererziehung wird unter bestimmten Voraussetzungen auch die Pflege von Angehörigen honoriert. Bei der Pflege von Eltern oder anderen Familienangehörigen nach einem Unfall oder im Alter sollte sich über die Möglichkeit der Anrechnung auf die Rente informiert werden.
Anrechnungszeiten bei der Rente für Arbeitslose und bei Wehrpflicht oder Zivildienst
Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Arbeitslosengeld I oder II bezogen wird, werden unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt. Die „Deutsche Rentenversicherung“ empfiehlt daher, sich auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld arbeitslos zu melden, damit die Zeit der Arbeitslosigkeit bei der Rente berücksichtigt werden kann.
Seit 2013 werden auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung auf die Rente angerechnet, wenn das monatliche Entgelt bestimmte Grenzen überschreitet, so „Haufe“. Für die Höhe der Rente empfiehlt es sich jedoch, einen geeigneten Beruf zu finden: In diesen Jobs gibt es im Alter die höchste Rente. Denn neben den Beitragsjahren spielt auch das jährliche Durschnitseinkommen eine wichtige Rolle bei der Rente. In Teilzeit zu arbeiten hat finanzielle Folgen für die Rente.
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