Hinzuverdienstgrenze steigt

Renten-Änderung ab 2025: 1,8 Millionen Menschen profitieren in Deutschland

  • Adrian Kilb
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Wer wegen Krankheit nicht mehr vollumfänglich arbeiten kann, bekommt in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente – und kann zusätzlich bald mehr hinzuverdienen.

Neben einer regelmäßigen Sozialleistung oder Rente arbeiten lohnt sich – zumindest finanziell: Bürgergeld-Empfänger dürfen bis zur Verdienst-Grenze von 538 Euro immerhin 20 Prozent davon behalten – dieser Betrag wird nicht vom Bürgergeld abgezogen.

Und auch Senioren, die sich entscheiden, neben der Rente weiterzuarbeiten und nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen, haben wohl bald mehr Geld in der Tasche: Sie sollen nach den Plänen der Bundesregierung die weiterlaufenden Arbeitgeberbeiträge direkt ausbezahlt bekommen oder, alternativ, später eine Einmalzahlung in Höhe aller entgangenen Monatsrenten erhalten – zuzüglich der Krankenversicherungsbeiträge, die die Rentenversicherung auf die nicht in Anspruch genommene Rente hätte zahlen müssen.

Hinzuverdienstgrenze für erwerbsgeminderte Rentner steigt 2025

Auch wer in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann sich darüber hinaus etwas hinzuzuverdienen – ab dem Jahr 2025 sogar noch mehr als bisher. Bis zu einer jährlichen Obergrenze lässt sich die Rente mit einem Nebenjob aufbessern. Immerhin 1,8 Millionen Menschen könnten somit bald ein paar Euro mehr im Geldbeutel haben.

Als voll erwerbsgemindert gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV). Anspruch auf Rente für eine „teilweise Erwerbsminderung“ besteht für diejenigen, die wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Rente bei Erwerbsminderung – Tabelle zeigt: So viel dürfen Rentner im Jahr dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Menschen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen, pro Jahr bis zu 37.117,50 Euro nebenher verdienen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro. Ab 1. Januar 2025 wird die Hinzuverdienstgrenze nach oben angehoben. Sie beträgt dann 19.661,25 Euro im Jahr bei voller Erwerbsminderung und 39.322,50 Euro jährlich bei teilweiser Erwerbsminderung.

Hinzuverdienstgrenzen 2024Hinzuverdienstgrenzen 2025
bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Eurobei voller Erwerbsminderung 19.661,25 Euro
bei teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Eurobei teilweiser Erwerbsminderung 39.322,50 Euro

Bei voller Erwerbsminderung dürfen Rentner nach dieser Rechnung maximal 1.638 Euro im Monat aus einer Beschäftigung hinzuverdienen. Sind sie teilweise erwerbsgemindert, können sie ein monatliches Bruttogehalt von knapp 3276 Euro einstreichen.

Erwerbsgeminderte Rentner müssen sich an Maximalarbeitszeit halten – Verlust auf Anspruch droht

Wichtig ist dabei nur, dass sie die Maximalarbeitszeit pro Tag einhalten. Für teilweise erwerbsgeminderte Rentner dürfen nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, teilweise erwerbsgeminderte Personen nicht mehr als drei Stunden pro Tag. Wer das festgestellte Leistungsvermögen überschreitet, kann den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente verlieren, warnt die „DRV“.

1,8 Millionen Rentner in Deutschland könnten bald mehr im Geldbeutel haben.

Die individuelle Grenze kann allerdings auch höher ausfallen. Sie wird für jeden Fall einzeln berechnet und richtet sich nach dem höchsten Verdienst der vergangenen 15 Kalenderjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten, erklärt die „DRV“.

Erwerbsgeminderte erhalten übrigens auch im Jahr 2025 den Zuschlag, der seit 1. Juli 2024 automatisch an Betroffene ausgezahlt wird. Konkret können sich die Personen, die in der Zeit von Januar 2001 und Dezember 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, über mehr Geld freuen. Rund drei Millionen Menschen in Deutschland profitieren davon. Auch daran anknüpfende Renten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, erhalten laut der „DRV“ den Zuschlag.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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