Weniger lang arbeiten
Trick für frühere Rente mit 61: Vorzeitiger Ruhestand durch Kündigung
VonJuliane Reyleschließen
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, früher in Rente zu gehen – sogar schon mit 61 Jahren. Doch der vorzeitige Ruhestand hat einen Haken.
Durch Kündigung früher in Rente gehen? Die Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis kann frustrierend sein und Existenzängste auslösen, aber in bestimmten Fällen kann sie auch vorteilhaft sein. Wer weniger lange arbeiten möchte, kann den vorzeitigen Ruhestand herbeiführen.
Damit ist nicht die Frührente mit 63 Jahren gemeint, sondern die Beendigung der Erwerbstätigkeit mit 61 Jahren. Der Weg ist für manche moralisch verwerflich, weil Arbeitslosengeld 1 bezogen werden muss. Aber in der Verzweiflung über zu anstrengende Arbeit, Überstunden, Krankheit und mit zunehmendem Alter kann es für den Einzelnen eine Lösung sein, mit 61 in Rente zu gehen, ohne viel Geld zu verlieren. Denn nicht jeder gehört zu den Jahrgängen mit der höchsten Rente in Deutschland.
Früher in Rente durch Kündigung – mit 61 und Arbeitslosengeld 1 ist es möglich
Viele Menschen fragen sich, wie sie früher in Rente gehen können, ohne in finanzielle Not zu geraten. Denn vor allem die Jahrgänge mit den niedrigsten Renten in Deutschland achten darauf, möglichst wenig Geld zu verlieren. Wer lange genug in die Rentenkasse eingezahlt hat und die Wartezeit bis zur Rente bereits erfüllt hat, der darf vier Jahre früher in Rente gehen. Also statt mit 67 mit 63 Jahren. Doch wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Wem das egal ist, der kann die Frührente beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit 61 Jahren in Rente. Offiziell beginnt die Rente dann trotzdem erst mit 63, doch gearbeitet werden, muss in dieser Zeit nicht mehr.
Wer über 58 Jahre alt ist, in den letzten vier Jahren gearbeitet hat und die Wartezeit bis zur Rente bereits erfüllt hat, kann mit 63 Jahren vorzeitig aus der Arbeitslosigkeit in Rente gehen. In der Zeit dazwischen kann Arbeitslosengeld 1 bezogen werden, wie Versicherungen mit Kopf verrät. Einziger Haken: Der Arbeitgeber muss kündigen, eine Selbstkündigung funktioniert nicht. Wer also mit 61 gekündigt wird, muss nicht verzweifeln, sondern kann dann mit 63 in Frührente und muss dennoch lediglich mit den 14,4 Prozent Abschlag rechnen.
Voraussetzungen für Frührente ab 61 und Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)
Wer mit 61 aufhören möchte zu arbeiten und mit 63 in Frührente gehen möchte, muss folgende Aspekte beachten:
- Mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
- In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 beziehen
- Abschläge von der Rente für Frührente beachten
- Es darf keine Sperre für Arbeitslosengeld 1 bestehen
Berechnung der Abschläge: Die Höhe der Abschläge bei einer Frührente berechnet sich nach folgender Formel: „Abschlag = (Anzahl der vorgezogenen Monate x 0,3 Prozent).“
Beispiel: Wer 12 Monate vor Rentenbeginn in Rente geht, muss mit dieser Höhe an Abschlägen rechnen: „Abschlag = (12 Monate x 0,3 Prozent) = 3,6 Prozent.“ Die Rente wird also um 3,6 Prozent pro Monat gekürzt.
Wer mit dem Gedanken spielt, mit 61 Jahren in Rente zu gehen, sollte sich unbedingt von einem Rentenberater beraten lassen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten in Deutschland, um früher in Rente zu gehen. Ein Rentenberater kann helfen, individuelle Voraussetzungen zu prüfen und die beste Option zu finden. Eine Tabelle zur Rentenberechnung zeigt: Wer wie viel Geld bekommt.
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