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So geht die Steuerklärung für Rentner schneller – diese Angabe ist nicht nötig

  • Anni Gebhard
    VonAnni Gebhard
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Viele Rentner sind bei der Erklärung ihrer Einkommensteuer etwas übereifrig. Immer wieder reichen die Ruheständler eine Bescheinigung ein, die es gar nicht braucht – welche das ist.

Den Durchblick im Rentensystem zu bewahren, ist gar nicht immer so einfach. Andauernd gibt es Neuerungen, die Rentner betreffen. Allein im Februar stehen zwei große Änderungen an, welche die Erwerbsminderungsrente und die Auszahlung der Rente betrifft. Bei der Steuererklärung wird Rentnern hingegen an einer Stelle Arbeit abgenommen – trotzdem wissen viele nicht, dass sie diese Bescheinigung gar nicht einreichen müssen.

Steuererklärung bei Rentnern: Diese Bescheinigung ist nicht nötig

Mit der eigenen Steuererklärung befasst sich wohl kaum jemand gerne. Haufenweiße Papiere, Unterlagen und Bescheinigungen müssen zusammengesammelt und beigefügt werden. Rentnern wird bei der Erklärung der Einkommensteuer allerdings Arbeit abgenommen: Die Bescheinigung für die bezogene Rente müssen die Ruheständler nicht einreichen. Das wissen viele nicht und rufen für den Bescheid extra bei der Rentenversicherung an, wie der Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber „t-online“ erklärt.

Rentner machen damit mehr als sie müssen: Die Daten über die gesetzliche Rente werden nämlich automatisch von der Deutschen Rentenversicherung direkt an das Finanzamt übermittelt. Wer seine Steuererklärung macht, braucht die Daten also nicht mehr in die Formulare einzutragen. „Lediglich wer sich mithilfe der Steuerprogramme vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt die Daten“, sagte Katja Braubach von dem Deutschen Rentenversicherung Bund gegenüber „t-online.“

Steuer ausrechnen: Bescheinigung über Rente kann erst im Folgejahr beantragt werden

Ewige Warteschlangen am Telefon gehören also der Vergangenheit an. Die kostenlose Bescheinigung, offiziell „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ genannt, können Rentner über den Online-Service der Rentenversicherung anfordern. Wichtig dabei: Die Bescheinigung, die für die Steuererklärung vom Jahr 2023 benötigt wird, kann zum Beispiel erst 2024 ausgestellt werden – also immer erst ab dem Folgejahr.

Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren dann automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt. Der Erstantrag wird über das Online-Portal www.eservice-drv.de gestellt. So auch bei der Bescheinigung einer Waisenrente.

Ausnahme für Steuererklärung: Diese Rentner müssen keine Steuern zahlen

Die meisten Rentner sind zwar steuerpflichtig, es gibt allerdings auch Ausnahmen: grundsätzlich müssen Ruheständler nämlich dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Wer mit seiner Rente unter dem Freibetrag bleibt, muss sein Einkommen nicht versteuern. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Das sind rund 1000 beziehungsweise 2000 Euro mehr, als noch im Vorjahr.

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