Beitragsjahre
Rentner aufgepasst: Dieses Detail kann für den Bescheid entscheidend sein
VonAnni Gebhardschließen
Der Rentenbescheid flattert mindestens einmal im Jahr in den Briefkasten. An einer bestimmten Stelle im Bescheid kann es sich lohnen, das Schreiben sorgfältig zu prüfen.
Egal, ob Rentner in Spee, Neurentner oder schon länger im Ruhestand: Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt fast jeder irgendwann einmal Post. Meistens handelt es sich bei Rentnern um die Rentenanpassungsmitteilung, die pünktlich zum 1. Juli über die neue Höhe der monatlichen Zahlung informiert. Besonders bei Neurentnern ist allerdings größte Sorgfalt geboten, wenn ein schriftlicher Bescheid der DRV zugeschickt wird. Ein Detail kann für die Rente nämlich alles entscheidend sein.
Ab in den Ruhestand: beim Rentenantrag muss einiges beachtet werden
Zum ersten Mal hören Arbeitnehmer in der Regel mit 27 Jahren von der DRV. Die Renteninformation soll den jungen Versicherten helfen, ihre Altersvorsorge zu planen. Mit 55 Jahren wird dann die Rentenauskunft zugestellt, welche unter anderem Aufschluss darüber gibt, wann ein Renteneintritt zum frühesten Zeitpunkt möglich ist.
Wer seine Beitragsjahre geleistet und das Eintrittsalter erreicht hat, muss einiges bei dem Rentenantrag beachten. Einmal abgeschickt, ist zwar das „Schlimmste“ geschafft, wer sich allerdings meint, zurückzulehnen, irrt sich. Denn der darauffolgende Rentenbescheid sollte gründlich geprüft werden. Schließlich entscheidet er, ob die Rente für den Antragssteller bewilligt wird, oder nicht.
Ein Detail im Rentenbescheid unbedingt auf Richtigkeit prüfen: Beitragsjahre entscheidend
Wer einen Rentenantrag stellt, bekommt meistens nach drei Monaten eine Antwort von der DRV. Wurde der Antrag bewilligt, haben Neurentner erst einmal nichts zu befürchten. Wer allerdings eine Absage von der DRV erteilt bekommt, sollte unbedingt den Rentenbescheid auf die berechneten Zeiten überprüfen. Denn was viele nicht wissen: Arbeit ist nicht gleich Arbeit.
Selbst, wer nie gearbeitet hat, kann im Zweifel eine Rente bekommen. Als Rentenzeit gelten nämlich auch Ausbildungsjahre, die Studienzeit oder Zeiten der Kindererziehung. Zwar wirken sich die Zeiten nicht auf die Höhe der Rente aus, da beispielsweise während des Studiums keine Beiträge in die Kasse eingezahlt wurden, doch sie helfen, die magische Hürde zu überschreiten. Fünf Jahre Rentenzeit müssen nämlich erbracht werden, um Anspruch auf die Rente zu haben.
Rentenantrag trotz Anspruch abgelehnt: Das können Versicherte tun
Prüfen Versicherte vorbildlich den Rentenbescheid und stellen fest, dass ein Zeitraum nicht angerechnet wurde, haben sie vier Wochen Zeit, bei der DRV Widerspruch einzulegen. Wird den Versicherten hier recht gegeben, erhalten sie einen neuen Rentenbescheid, wie die DRV auf ihrer Webseite informiert. Bei einer Zurückweisung des Widerspruchs bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht.
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