Altersbezüge werden erhöht
Renten-Erhöhung ab Juli: Wem drohen bald Steuernachzahlungen?
VonAdrian Kilbschließen
Der Ruhestand verläuft meistens nicht immer ruhig – auch Rentner müssen sich mit Papierkram rumschlagen. Müssen durch die Rentenerhöhung viele Senioren demnächst Steuern nachzahlen?
Demnächst gibt es ein kräftiges Plus für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland: Die Altersbezüge steigen ab dem 1. Juli 2024 in Deutschland stärker als erwartet – um 4,57 Prozent. Millionen Menschen haben sicherlich sehnsüchtig darauf gewartet, müssen sie doch mit einer monatlichen Mini-Rente von weniger als 1.100 Euro auskommen. Und es gibt noch weitere gute Nachrichten für Senioren: Die Lebensdauer nach dem Renteneintritt steigt – sie haben also mehr vom Ruhestand.
Doch mit mehr Geld kommen auf einmal ganz andere Sorgen. Viele Senioren fragen sich, ob sie jetzt demnächst Steuern nachzahlen müssen. Ist die Angst berechtigt?
Nach Rentenerhöhung im Juli – welchen Ruheständlern Nachzahlungen drohen
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe beschwichtigt: „Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber unbegründet“, sagt Uwe Rauhöft aus dem Vorstand des Vereins. Möglicherweise müssen möglicherweise künftig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Echo24.de verrät, welche Angabe dabei nicht nötig ist.
Aber auch eine Steuererklärung bedeute nicht gleichbedeutend eine Steuernachzahlung. Ein Grund dafür sei der Rentenfreibetrag. Wer beispielsweise eine monatliche Rente von 1000 Euro bezieht, erhält mit 12.000 Euro zwar mehr als den Grundfreibetrag von 11.604, der das Existenzminimum sichern soll. Allerdings beträgt der steuerpflichtige Anteil beispielsweise für alle, die 2023 in Rente gegangen sind lediglich 9.900 Euro – weil nur 82,5 Prozent der Rente besteuert werden. In dem Fall ist also keine Steuernachzahlung fällig. echo24.de berichtet, wo die Steuergrenzen für Rentner liegen.
Steuererklärung bedeutet nicht, dass Rentner zwangsläufig Steuern nachzahlen müssen
Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner steigt rückwirkend ab 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor wurde der Anteil um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang angehoben. Dass die Erhöhung jetzt moderater ausfällt, wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.
Wenn im besagten Rechenbeispiel zu den 1000 Euro Rente noch weitere Einkünfte hinzukommen, etwa durch einen Nebenjob, müssen die Ruheständler zumindest eine Steuererklärung abgeben. Aber auch in dem Fall müssen sie nicht zwangsläufig Steuern zahlen. Rentner haben die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen auch noch andere Ausgaben steuerlich geltend machen, zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten, teilt der Lohnsteuerhilfeverein weiter mit. Diese außergewöhnlichen Belastungen könnten sich steuermindernd auswirken.
Mit hohen Nebeneinkünften unter Freibetrag – so funktioniert es
Selbst, wer mit Nebeneinkünften auf einen steuerpflichtigen Gesamtbetrag von 13.500 Euro kommt, kann noch unter den Grundfreibetrag von 11.604 Euro rutschen. Dafür müsste das Finanzamt, nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung, Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro anerkennen.
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