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Neue Mautpflicht, mehr Geld und Cannabis-Abgabe – die wichtigsten Änderungen im Juli

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Die Blackbox in Autos wird Pflicht, Social Clubs dürfen Cannabis anbauen und abgeben, Rentner erhalten mehr Geld – im Juli 2024 gibt es so einige Neuerungen.

Im Juli kommen mal wieder einige Neuerungen auf verschiedene Personengruppen zu: Sowohl Autofahrer und Rentner als auch Bahnfahrer und generell Verbraucher sind betroffen. Welche neuen Gesetze im Juli 2024 in Kraft treten und was sich mit dem neuen Monat in Deutschland ändert – eine Übersicht.

Blackbox fürs Auto wird ab Juli 2024 in Deutschland zur Pflicht

Die Blackbox wird am Juli in Autos Pflicht. Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können. Doch es gibt Ausnahmen bei der Blackbox-Pflicht.

Viele Autos haben bereits eine Blackbox. echo24.de berichtet, in welchen Fällen und wie sich eine Blackbox nachrüsten lässt. echo24.de erklärt außerdem ausführlich in einem separaten Artikel, was konkret mit den Daten aus der Blackbox im Auto passiert.

Mautpflicht ausgeweitet: Diese Fahrzeuge sind ab Juli davon betroffen

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht in Deutschland auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie erst ab 7,5 Tonnen.

Mehr Geld für Rentner: Bezüge steigen im Juli kräftig – Zuschlag für bestimmte Personengruppe

Für die mehr als 21 Millionen Rentner in Deutschland steigen zum 1. Juli die Bezüge um 4,57 Prozent. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, erklärt die „dpa“. echo24.de berichtet, wem durch die Rentenerhöhung Steuer-Nachzahlungen drohen könnte.

Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Mehr Geld für Abgeordnete im Bundestag: Diäten steigen ab 1. Juli

Für die 734 Abgeordneten im Bundestag gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli steigen die Diäten um 6 Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung steigt dann um 635,50 auf 11 227,20 Euro im Monat, erklärt die „dpa“.

Änderung bei Pfand-Flaschen und Tetra Paks: Lose Deckel ab Juli verboten

Eine Neuheit ist es im Supermarkt nicht, ab Juli allerdings Pflicht: Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Plastikflaschen haben künftig einen festen Deckel.

Die Deckel an den Flaschen und Tetra Paks dürfen künftig nicht mehr abnehmbar sein und müssen fest mit der Flasche verbunden sein.

Anbau und Abgabe von Cannabis in Social Clubs ab 1. Juli erlaubt – was dabei gilt

Ab dem 1. Juli darf Cannabis in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. echo24.de erklärt, was durch die Legalisierung von Cannabis erlaubt und verboten ist sowie welche Strafen bei Verstößen drohen.

Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen. Auch in Heilbronn soll ab Juli angebaut werden.

Große Einschränkung für Bahn-Reisende: Sanierung auf der Strecke zwischen Frankfurt und Mannheim

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember – für satte fünf Monate – bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

Neue Altersobergrenze für Krankenversicherte bei Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Design Pics/Bernd Feil/M.i.S./ Sven Simon/ Collage: echo24.de

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